Der Streit um das geplante GKV-Sparpaket der Bundesregierung spitzt sich weiter zu. Der Grünen-Gesundheitspolitiker Janosch Dahmen hat angekündigt, das Bundesverfassungsgericht einzuschalten. Er will prüfen lassen, ob das Gesetzgebungsverfahren mit den Regeln des Parlaments vereinbar ist. Nach seiner Ansicht blieb den Abgeordneten zu wenig Zeit, um die umfangreichen Änderungen sorgfältig zu bewerten.
Dahmen erklärte nach einer Sitzung des Gesundheitsausschusses des Bundestages, dass er noch am selben Tag einen Antrag in Karlsruhe stellen werde. Das Gericht solle klären, ob unter den aktuellen Bedingungen ein ordnungsgemäßes parlamentarisches Verfahren überhaupt möglich sei. Er sprach von einem chaotischen Gesetzgebungsprozess und kritisierte das hohe Tempo, mit dem das Sparpaket beschlossen werden solle.
Die Grünen verweisen dabei auf einen früheren Fall vor dem Bundesverfassungsgericht. Im Jahr 2023 hatte der damalige CDU-Abgeordnete Thomas Heilmann erfolgreich gegen das Verfahren rund um das sogenannte Heizungsgesetz geklagt. Das Gericht entschied damals, dass den Abgeordneten für die Beratung eines umfangreich geänderten Gesetzentwurfs nicht genügend Zeit geblieben war. Deshalb durfte das Gesetz vor der Sommerpause nicht verabschiedet werden.
Nach Ansicht von Dahmen gibt es deutliche Parallelen zu diesem früheren Verfahren. Auch diesmal seien die Auswirkungen der geplanten Änderungen nicht vollständig absehbar. Die endgültige Entscheidung liege jedoch beim Bundesverfassungsgericht.
Die Koalition plant, das GKV-Sparpaket noch in dieser Woche durch Bundestag und Bundesrat zu bringen. Die Grünen kritisieren dieses Vorgehen scharf. Parteichef Felix Banaszak und Fraktionsvorsitzende Katharina Dröge erklärten, dass sie erst zu Beginn der Woche umfangreiche Änderungen am Gesetzentwurf erhalten hätten. Nach ihrer Auffassung werde dadurch eine gründliche parlamentarische Prüfung erschwert.
Auch die Parlamentarische Geschäftsführerin der Grünen-Fraktion, Irene Mihalic, äußerte deutliche Kritik. Sie erklärte, dass die Abgeordneten in der Nacht vom 5. auf den 6. Juli insgesamt 278 Seiten mit Änderungsanträgen erhalten hätten. Eine sorgfältige Prüfung sei in der kurzen Zeit nicht möglich gewesen. Deshalb forderten die Grünen, das Gesetz vorerst von der Tagesordnung des Bundestages zu nehmen.
Nach Ansicht der Opposition sollte das Gesetz erst nach der parlamentarischen Sommerpause verabschiedet werden. Dadurch hätten alle Abgeordneten ausreichend Zeit, die Änderungen zu prüfen und mögliche Folgen zu bewerten.
Mit dem Sparpaket will Gesundheitsministerin Nina Warken die gesetzlichen Krankenkassen finanziell entlasten. Ziel ist es, stark steigende Ausgaben ab dem Jahr 2027 zu begrenzen. Die Bundesregierung möchte damit verhindern, dass die Beiträge für Versicherte erneut deutlich steigen.
Geplant ist unter anderem, den Anstieg der Vergütungen für Arztpraxen, Krankenhäuser und die Pharmaindustrie zu begrenzen. Gleichzeitig sieht das Gesetz Veränderungen für Versicherte vor. So soll die kostenlose Mitversicherung von Ehepartnern eingeschränkt werden. Außerdem sind höhere Zuzahlungen für bestimmte Medikamente vorgesehen.
Nicht nur die Opposition äußert Bedenken. Auch aus den Bundesländern kommt Kritik am engen Zeitplan. Mecklenburg-Vorpommerns Ministerpräsidentin Manuela Schwesig kündigte an, einer Verkürzung der Beratungsfrist nicht zuzustimmen. Nach ihrer Ansicht sind weitere Gespräche zwischen Bund und Ländern notwendig.
Das Gesetz benötigt zwar keine ausdrückliche Zustimmung des Bundesrates. Die Länder können das Verfahren jedoch verzögern. Dies wäre möglich, wenn sie den Vermittlungsausschuss anrufen und weitere Beratungen verlangen.
Ob das Bundesverfassungsgericht den Antrag der Grünen annimmt, ist derzeit noch offen. Sollte das Gericht dem Antrag folgen, könnte sich die Verabschiedung des GKV-Sparpakets verzögern. Lehnt Karlsruhe den Antrag ab, könnte das Gesetz wie geplant noch in dieser Woche beschlossen werden. Damit bleibt die Entscheidung des Gerichts ein wichtiger Faktor für den weiteren Verlauf des Gesetzgebungsverfahrens.
