Bundesjustizministerin Stefanie Hubig (SPD) hat sich für umfassende Reformen im Sexual- und Familienrecht ausgesprochen. Sie zeigt sich offen für die Einführung einer sogenannten „Nur-Ja-heißt-Ja“-Regel. Diese könnte die Definition von sexueller Einwilligung in Deutschland grundlegend verändern.
Die Aussage machte Hubig in einem Interview mit der Katholischen Nachrichtenagentur. Sie sagte, es gebe gute Gründe, Zustimmung klar und ausdrücklich im Gesetz zu regeln. Sexuelle Handlungen sollen demnach nur dann erlaubt sein, wenn alle Beteiligten aktiv zugestimmt haben.
Das neue Modell würde bedeuten, dass Schweigen oder fehlender Widerstand nicht mehr als Zustimmung gilt. Stattdessen wäre eine klare und aktive Einwilligung notwendig. Dieses Prinzip wird oft als „Ja heißt Ja“-Regel beschrieben.
Nach geltendem Recht in Deutschland gilt bisher der Grundsatz „Nein heißt Nein“. Das bedeutet, dass sexuelle Handlungen strafbar sind, wenn eine Person klar widerspricht. Die geplante Reform würde darüber hinausgehen und den Fokus stärker auf Zustimmung legen.
Hubig erklärte, dass es innerhalb der Regierungskoalition bereits Zustimmung zu einem EU-Vorstoß gebe. Dieser sieht eine stärkere Regelung der Einwilligung vor, besonders im Umgang mit Jugendlichen. Sie bezeichnete diese Entwicklung als wichtigen Fortschritt.
Die Diskussion über das Einwilligungsrecht wird in Deutschland schon länger geführt. Bereits im April wurde im Bundestag über ähnliche Vorschläge diskutiert. Auslöser waren unter anderem Initiativen der Grünen. Eine endgültige Entscheidung gibt es bisher nicht.
Befürworter der Reform sagen, dass eine klare „Ja heißt Ja“-Regel mehr Rechtssicherheit schaffen könnte. Sie hoffen auch auf besseren Schutz für Opfer und weniger Grauzonen in Gerichtsverfahren.
Kritiker warnen dagegen vor möglichen Problemen bei der praktischen Anwendung. Sie befürchten, dass neue Regeln schwer zu beweisen sein könnten. Außerdem verweisen sie darauf, dass das bestehende Recht bereits Schutz biete.
Neben der Reform im Sexualstrafrecht sprach Hubig auch über Änderungen im Familienrecht. Besonders im Fokus steht dabei das Scheidungsrecht bei Fällen von häuslicher Gewalt.
Ein wichtiger Vorschlag ist, das verpflichtende Trennungsjahr in solchen Fällen abzuschaffen. Derzeit müssen Ehepaare in Deutschland in der Regel ein Jahr getrennt leben, bevor eine Scheidung abgeschlossen wird.
Hubig sagte, dass diese Regel in Fällen von Gewalt nicht zumutbar sei. Betroffene sollten nicht gezwungen sein, lange in einer belastenden oder gefährlichen Situation zu bleiben.
Außerdem möchte sie, dass Betroffene in Familiensachen den Verhandlungsort selbst bestimmen können. So soll verhindert werden, dass ein früherer Partner den aktuellen Aufenthaltsort erfährt.
Diese Maßnahme soll den Schutz von Betroffenen in sensiblen Verfahren stärken. Besonders Frauen, die von Gewalt betroffen sind, sollen dadurch besser geschützt werden.
Hubig schlug zudem vor, dass Familiengerichte bei Verdacht auf häusliche Gewalt stärker eingreifen sollen. Richter sollen genauer prüfen und geeignete Schutzmaßnahmen anordnen.
Sie kritisierte, dass Gerichte bisher oft zu sehr auf Einigung zwischen den Parteien setzen. Bei Gewaltverdacht müsse der Schutz der Betroffenen klar im Vordergrund stehen.
Ein entsprechender Gesetzentwurf soll laut Hubig in Kürze vorgelegt werden. Die geplanten Reformen könnten eine größere Debatte im Bundestag auslösen.
Die Vorschläge zeigen einen klaren politischen Fokus auf besseren Schutz im Familien- und Sexualrecht. Gleichzeitig wird eine Anpassung an europäische Entwicklungen angestrebt.
