Ein kurzer Satz im Fernsehen hat in Deutschland einen neuen politischen Rechtsstreit ausgelöst. Die Berliner Linke geht gegen Bundesinnenminister Alexander Dobrindt vor. Der CSU-Politiker hatte in einer Talkshow auf einen Versprecher der Moderatorin reagiert. Die Partei sieht darin eine falsche Behauptung über ihre Politikerin Elif Eralp.
Der Vorfall ereignete sich kurz nach der Berliner Wahl am 20. September. Die Linke war dabei zur stärksten Kraft geworden. Eralp ist die Spitzenkandidatin der Partei und will das Amt der Regierenden Bürgermeisterin übernehmen.
In der Sendung sprach Moderatorin Maybrit Illner über Eralp. Dabei sagte sie zunächst versehentlich, Eralp erkläre, sie sei Antisemitin. Direkt danach korrigierte Illner ihre Aussage. Sie stellte klar, dass Eralp keine Antisemitin sei.
Dobrindt reagierte mit den Worten „Na doch“. Die Linke wertet diesen kurzen Einwurf als schwerwiegenden Vorwurf. Nach Ansicht der Partei machte sich der Minister damit den Versprecher der Moderatorin zu eigen. Er habe so den Eindruck erweckt, Eralp bezeichne sich selbst als antisemitisch.
Die Anwälte der Politikerin und ihres Berliner Landesverbands reichten deshalb eine Strafanzeige ein. Sie sehen den Verdacht der Beleidigung und der üblen Nachrede. Die Partei argumentiert zudem, dass die Aussage Eralps Ansehen beschädigen könne. Sie könne auch ihre Bemühungen erschweren, eine Regierung in Berlin zu bilden. <Cite refs={[“turn846673search1″,”turn846673search7”]}/>
Der Streit kommt in einer Zeit, in der sich deutsche Parteien häufig gegenseitig scharf kritisieren. Die Linke sieht sich seit ihrem Wahlerfolg mit Vorwürfen des Antisemitismus konfrontiert. Ein Anlass war eine Wahlkampfveranstaltung in Berlin. Dort rief ein Rapper laut Berichten „Death to the IDF“. Die Abkürzung IDF steht für die israelischen Streitkräfte.
Auch Wirtschaftsministerin Katherina Reiche sorgte für Ärger bei der Linken. Sie sagte in einer Rede, die Partei bekenne sich inzwischen offen zum Antisemitismus. Ein Video der Rede wurde auf dem Instagram-Konto des Wirtschaftsministeriums veröffentlicht.
Die juristischen Schritte der Linken stehen in einem größeren Zusammenhang. Politiker nutzen in Deutschland immer häufiger rechtliche Mittel gegen Aussagen ihrer Gegner. Dabei geht es oft um mögliche Beleidigung, üble Nachrede oder Verleumdung.
Diese Tatbestände sind im deutschen Strafgesetzbuch geregelt. Paragraf 185 behandelt Beleidigung. Paragraf 186 betrifft Aussagen über andere Personen, deren Wahrheit nicht bewiesen werden kann. Paragraf 187 gilt für bewusst falsche Tatsachenbehauptungen. Je nach Fall sind Geldstrafen oder Freiheitsstrafen möglich. Für bestimmte Taten gegen politisch aktive Menschen gelten zusätzliche Regeln. <Cite refs={[“turn846673search10″,”turn846673search6”]}/>
Solche Anzeigen führen jedoch nicht automatisch zu einem Gerichtsverfahren. Der Medienanwalt Christian Solmecke erklärte, dass Ermittler viele Fälle schnell einstellen. Häufig fehle ein ausreichender Verdacht für eine Straftat. Zudem gelten in politischen Debatten andere Maßstäbe als bei privaten Streitigkeiten.
Das Bundesverfassungsgericht hat wiederholt betont, dass politische Kritik weit reichen darf. Wer sich öffentlich politisch engagiert, muss auch scharfe und übertriebene Aussagen hinnehmen. Das bedeutet jedoch nicht, dass jede Äußerung erlaubt ist.
Auch Felix Zimmermann, Chefredakteur eines juristischen Fachportals, sieht einen wichtigen Unterschied zwischen einer Meinung und einer falschen Tatsachenbehauptung. Die Bezeichnung „antisemitisch“ sei häufig eine Wertung. Ihre rechtliche Einordnung könne deshalb vom genauen Zusammenhang abhängen.
Trotz der geringen Erfolgsaussichten greifen Parteien weiter zu rechtlichen Mitteln. Solmecke beobachtet eine zunehmende Zahl solcher Fälle. Der politische Ton sei härter geworden. Zugleich werde schneller versucht, Gegner strafrechtlich zur Verantwortung zu ziehen.
Eine Anzeige kann dabei schon vor einer gerichtlichen Entscheidung Aufmerksamkeit erzeugen. Sie sorgt für Schlagzeilen und kann die öffentliche Debatte beeinflussen. Der politische Nutzen entsteht somit oft unabhängig davon, ob ein Verfahren erfolgreich endet.
Der Fall Eralp und Dobrindt zeigt, wie schnell ein kurzer Wortwechsel zu einem größeren Konflikt werden kann. Ob die Aussage des Ministers strafrechtliche Folgen hat, muss rechtlich geprüft werden. Zugleich macht der Streit deutlich, wie eng politische Auseinandersetzungen, öffentliche Wahrnehmung und juristische Fragen in Deutschland inzwischen miteinander verbunden sind.
