Ab dem 1. Juli tritt in Deutschland eine umfassende Reform der staatlichen Unterstützung für Arbeitsuchende in Kraft. Das bisherige Bürgergeld wird in „Grundsicherung für Arbeitssuchende“ umbenannt. Mit dem neuen System gelten strengere Regeln für Menschen, die Leistungen erhalten. Die Bundesregierung verfolgt damit das Ziel, mehr Menschen in Arbeit zu bringen und gleichzeitig die Ausgaben für Sozialleistungen zu senken.
Nach aktuellen Zahlen beziehen rund 5,2 Millionen Menschen staatliche Unterstützung. Davon gelten etwa 3,8 Millionen als erwerbsfähig. Alleinstehende erhalten derzeit 563 Euro pro Monat. Für Regelsätze sowie die Kosten für Wohnen und Heizen plant der Bund im Jahr 2026 Ausgaben von rund 41 Milliarden Euro. Hinzu kommen weitere zehn Milliarden Euro für Verwaltung sowie Maßnahmen zur Eingliederung in den Arbeitsmarkt. Die Regierung erwartet durch die Reform Einsparungen, auch wenn diese nach aktuellen Schätzungen deutlich geringer ausfallen dürften als ursprünglich angekündigt.
Mit der Reform bleibt das Prinzip bestehen, dass Menschen Unterstützung erhalten, wenn sie Hilfe benötigen. Gleichzeitig sollen alle, die arbeiten können, stärker dazu verpflichtet werden, aktiv an ihrer Rückkehr in den Arbeitsmarkt mitzuwirken. Nach Ansicht der Bundesregierung schafft dies mehr Fairness im Sozialsystem und stärkt die Eigenverantwortung der Leistungsbezieher.
Ein zentraler Bestandteil der Reform sind strengere Sanktionen. Wer keine Bewerbungen schreibt oder eine zumutbare Arbeitsstelle, Weiterbildung oder Fördermaßnahme ohne wichtigen Grund ablehnt, muss künftig mit einer Kürzung von 30 Prozent des Regelbetrags für drei Monate rechnen. Dadurch kann sich die monatliche Zahlung um rund 150 Euro verringern.
Auch versäumte Termine beim Jobcenter haben künftig stärkere Folgen. Wer einen zweiten Termin ohne ausreichende Begründung verpasst, muss mit einer Kürzung der Leistungen um 30 Prozent für einen Monat rechnen. Werden drei Termine versäumt, können die Zahlungen vollständig eingestellt werden. In bestimmten Fällen kann auch die Unterstützung für die Wohnkosten entfallen. Vor jeder Sanktion erhalten Betroffene jedoch die Möglichkeit, ihre Situation persönlich zu erklären. Dies kann in einem Gespräch oder telefonisch erfolgen. Menschen mit schweren psychischen Erkrankungen sollen von den strengsten Sanktionen ausgenommen bleiben.
Auch für Eltern kleiner Kinder ändern sich die Vorschriften. Bislang mussten Eltern in der Regel erst dann eine Arbeit aufnehmen oder an einem Sprach- oder Weiterbildungskurs teilnehmen, wenn ihr Kind das dritte Lebensjahr erreicht hatte und ein Betreuungsplatz vorhanden war. Nach den neuen Regeln kann diese Verpflichtung bereits greifen, wenn das Kind mindestens 14 Monate alt ist und eine geeignete Kinderbetreuung zur Verfügung steht. Die Jobcenter sollen dabei die persönliche Situation jeder Familie berücksichtigen.
Darüber hinaus gelten neue Regeln für das eigene Vermögen. Die bisherige Karenzzeit entfällt. Künftig dürfen Menschen bis zum Alter von 30 Jahren Vermögen von bis zu 5.000 Euro behalten. Bis zum Alter von 40 Jahren liegt die Grenze bei 10.000 Euro. Menschen bis 50 Jahre dürfen 12.500 Euro besitzen. Wer älter als 50 Jahre ist, kann Vermögen bis zu 20.000 Euro behalten. Liegt das Vermögen über diesen Freibeträgen, muss es zunächst für den eigenen Lebensunterhalt verwendet werden. Die Prüfung erfolgt bereits bei der Antragstellung.
Auch die Übernahme der Wohnkosten wird neu geregelt. Bisher wurden angemessene Mietkosten entsprechend den örtlichen Richtwerten übernommen. Künftig gilt bereits im ersten Jahr eine Obergrenze. Die Unterstützung wird auf das Anderthalbfache der örtlichen Angemessenheitsgrenze begrenzt. Liegt die örtliche Grenze beispielsweise bei 600 Euro für eine Person, übernimmt der Staat im ersten Jahr höchstens 900 Euro. Höhere Mietkosten müssen Betroffene selbst tragen. Nach Ablauf des ersten Jahres wird in der Regel nur noch die normale Angemessenheitsgrenze übernommen.
Zusätzlich erhalten Kommunen die Möglichkeit, Höchstbeträge pro Quadratmeter festzulegen. Dadurch kann die Unterstützung weiter begrenzt werden, wenn Wohnungen deutlich teurer sind als die örtlichen Richtwerte. Die Bundesregierung sieht darin einen Beitrag gegen überhöhte Mieten und den Missbrauch von Sozialleistungen.
Mit der Reform verändert Deutschland sein System der staatlichen Unterstützung deutlich. Die Bundesregierung erwartet, dass mehr Menschen eine Arbeit aufnehmen und die Sozialausgaben langfristig sinken. Kritiker warnen dagegen, dass die neuen Regeln Familien mit Kindern und Menschen mit geringem Einkommen stärker belasten könnten. Wie sich die Reform in der Praxis auswirkt, wird sich nach ihrem Start am 1. Juli zeigen.
