Die Bundesregierung hat ein umfassendes Reformpaket mit mehr als 30 Maßnahmen vorgestellt. Ziel ist es, das Wirtschaftswachstum zu stärken, neue Arbeitsplätze zu schaffen und Bürokratie abzubauen. Das Paket umfasst Steueränderungen, Reformen am Arbeitsmarkt, Erleichterungen für Unternehmen und eine stärkere Förderung wichtiger Zukunftsbranchen. Bundeskanzler Friedrich Merz erklärte, die Reformen sollen Deutschland fit für die Zukunft machen und die Wettbewerbsfähigkeit des Landes verbessern.
Ein wichtiger Teil des Reformpakets betrifft die Steuerpolitik. Ab dem 1. Januar 2027 sollen der Grundfreibetrag, der Kinderfreibetrag, die Werbungskostenpauschale und das Kindergeld erhöht werden. Damit will die Regierung vor allem Familien sowie Menschen mit kleinen und mittleren Einkommen entlasten.
Nach den Berechnungen der Bundesregierung könnte eine berufstätige Familie mit zwei Kindern und einem zu versteuernden Einkommen von 60.000 Euro jährlich bis zu 600 Euro sparen. Das gesamte Entlastungsvolumen wird auf rund zehn Milliarden Euro geschätzt.
Zur Finanzierung der Steuerentlastungen soll die sogenannte Reichensteuer ausgeweitet werden. Der Steuersatz von 45 Prozent soll künftig bereits ab einem zu versteuernden Jahreseinkommen von 250.000 Euro gelten. Für Einkommen über 280.000 Euro ist ein Steuersatz von 47 Prozent geplant. Eine Erhöhung der Erbschaftsteuer oder der Vermögensteuer ist dagegen nicht vorgesehen.
Auch bei Minijobs sind Änderungen geplant. Der pauschale Steuersatz soll von zwei auf fünf Prozent steigen. Gleichzeitig sollen steuerliche Vorteile für bestimmte Handwerkerleistungen reduziert werden.
Das Reformpaket enthält zudem mehrere Änderungen am Arbeitsmarkt. Beschäftigte sollen künftig bereits am ersten Krankheitstag eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung vorlegen müssen. Außerdem soll die telefonische Krankschreibung abgeschafft werden. Nach Ansicht der Bundesregierung sollen diese Maßnahmen dazu beitragen, Fehlzeiten in Unternehmen zu verringern.
Zusätzlich plant die Regierung strengere Strafen für das unrichtige Ausstellen von Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen. Damit soll das Vertrauen in das bestehende System gestärkt werden.
Auch bei befristeten Arbeitsverträgen sind neue Regeln vorgesehen. Arbeitgeber sollen Arbeitsverträge künftig bis zu vier Jahre ohne Sachgrund befristen dürfen. Innerhalb dieser Zeit sollen bis zu sechs Verlängerungen möglich sein. Diese Regelung soll für Arbeitnehmer gelten, die bis Ende 2030 eingestellt werden.
Für Beschäftigte mit hohen Einkommen sind ebenfalls Änderungen geplant. Unternehmen sollen Arbeitsverhältnisse unter bestimmten Voraussetzungen gegen Zahlung einer Abfindung einfacher beenden können.
Steuerfreie Zuschläge für Sonn- und Feiertagsarbeit sollen erhöht werden. Zuschläge, die in Tarifverträgen geregelt sind, sollen künftig vollständig von Sozialabgaben befreit werden.
Ein weiteres Ziel der Bundesregierung ist es, die Zahl junger Menschen ohne Schul- oder Berufsabschluss deutlich zu senken. Dafür soll das neue Programm „Zweite Chance“ entwickelt werden. Es soll Jugendlichen bessere Möglichkeiten bieten, einen Schulabschluss oder eine Berufsausbildung nachzuholen.
Noch keine endgültige Entscheidung gibt es bei den geplanten Änderungen der Arbeitszeiten. Die Regierungsparteien wollen die Gespräche über ein neues Arbeitszeitgesetz im Laufe des Sommers fortsetzen. Bereits beschlossen wurde jedoch, dass Bäckereien, Konditoreien und Bibliotheken ihre Öffnungszeiten an Sonntagen ausweiten dürfen.
Die Bundesregierung möchte außerdem wichtige Zukunftsbranchen gezielt fördern. Dazu gehören die Automobilindustrie, die Chemie- und Pharmaindustrie, Clean Tech, die Kreislaufwirtschaft, der Maschinenbau, die Batteriezellproduktion, die Halbleiterindustrie sowie der Bereich der Künstlichen Intelligenz. Mit zusätzlichen Investitionen soll die Wettbewerbsfähigkeit dieser Branchen langfristig gesichert werden.
Ein weiterer Schwerpunkt des Reformpakets ist der Bürokratieabbau. Bürger sollen ihre Steuererklärung künftig einfacher abgeben können. Geplant ist die Einführung einer automatisch vorausgefüllten digitalen Steuererklärung. Zudem sollen Finanzämter verpflichtet werden, Unternehmen innerhalb von vier Wochen eine Steuernummer zu erteilen.
Auch Unternehmen sollen von weniger Bürokratie profitieren. Viele Berichtspflichten gegenüber staatlichen Behörden sollen entfallen. Bestehen bleiben nur Vorschriften, deren Notwendigkeit ausdrücklich begründet wird. Zusätzlich will die Bundesregierung alle Dokumentationspflichten überprüfen. Innerhalb eines Jahres soll jede vierte Pflicht abgeschafft werden, sofern keine Vorgaben des EU-Rechts oder des Grundgesetzes entgegenstehen.
Auch beim Datenschutz sind Erleichterungen vorgesehen. Die Bundesregierung möchte die Spielräume der Datenschutz-Grundverordnung stärker nutzen. Kleine und mittlere Unternehmen sowie Bereiche mit geringem Datenschutzrisiko sollen künftig von bestimmten Vorgaben ausgenommen werden. Das gilt auch für nicht gewerbliche Tätigkeiten in Vereinen. Mit dem Reformpaket will die Bundesregierung Wirtschaft, Beschäftigung und Verwaltung modernisieren und gleichzeitig Bürger sowie Unternehmen finanziell und organisatorisch entlasten.
