Die Bundesregierung plant eine umfassende Reform der Regeln für Krankmeldungen am Arbeitsplatz. Beschäftigte sollen künftig bereits am ersten Krankheitstag eine ärztliche Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung vorlegen müssen. Gleichzeitig soll die Möglichkeit der telefonischen Krankschreibung abgeschafft werden. Mit den neuen Vorgaben will die Regierung die Zahl der krankheitsbedingten Fehltage in den Unternehmen senken und die Wettbewerbsfähigkeit der deutschen Wirtschaft stärken.
Bundeskanzler Friedrich Merz erklärte, dass die Zahl der Krankentage in Deutschland nach wie vor zu hoch sei. Nach Ansicht der Regierung belasten lange Fehlzeiten viele Unternehmen und wirken sich negativ auf die Wirtschaft aus. Deshalb seien strengere Regeln notwendig. Die geplanten Änderungen sind Teil der Vereinbarungen der schwarz-roten Koalition und sollen nach Abschluss des Gesetzgebungsverfahrens bundesweit gelten.
Nach der aktuellen Rechtslage müssen Beschäftigte eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung erst dann vorlegen, wenn sie länger als drei Kalendertage krank sind. Das bedeutet, dass das Attest in der Regel am vierten Krankheitstag erforderlich ist. Arbeitgeber können jedoch bereits heute verlangen, dass eine Bescheinigung schon am ersten Tag vorgelegt wird. Mit der geplanten Reform soll diese Regel künftig zum gesetzlichen Standard werden.
Für Arbeitnehmer würde das bedeuten, dass sie bei einer Erkrankung sofort eine Arztpraxis aufsuchen müssten. Ein Abwarten zu Hause, um zu sehen, ob sich der Gesundheitszustand innerhalb weniger Tage verbessert, wäre dann in vielen Fällen nicht mehr möglich. Ziel der Regierung ist es, klare und einheitliche Vorgaben für alle Beschäftigten zu schaffen.
Trotz der neuen gesetzlichen Regelung sollen Unternehmen weiterhin einen gewissen Handlungsspielraum behalten. Nach Angaben der Bundesregierung können Betriebe andere Regelungen durch individuelle Arbeitsverträge, Betriebsvereinbarungen oder Tarifverträge festlegen. Dadurch bleibt es möglich, dass einzelne Branchen oder Unternehmen eigene Lösungen vereinbaren, wenn beide Seiten zustimmen.
Eine weitere wichtige Änderung betrifft die telefonische Krankschreibung. Diese Möglichkeit besteht seit Ende 2023 für Patienten, die in ihrer Arztpraxis bereits bekannt sind und nur leichte Beschwerden haben. Die Regel wurde nach den Erfahrungen aus der Corona-Pandemie eingeführt, um unnötige Arztbesuche und Ansteckungen zu vermeiden. Nach den neuen Plänen soll diese Möglichkeit jedoch vollständig entfallen. Beschäftigte müssten ihre Arztpraxis wieder persönlich aufsuchen, um eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung zu erhalten.
Die Bundesregierung ist der Ansicht, dass eine persönliche Untersuchung mehr Sicherheit bietet und Missbrauch erschwert. Befürworter der Reform argumentieren, dass eine Krankmeldung nicht zu einfach sein dürfe. Eine persönliche Untersuchung durch einen Arzt könne helfen, den tatsächlichen Gesundheitszustand besser einzuschätzen.
Kritik kommt dagegen aus dem Gesundheitswesen. Viele Hausarztpraxen arbeiten bereits an ihrer Belastungsgrenze. Vertreter der Ärzteschaft weisen darauf hin, dass zusätzliche Pflichtbesuche die Wartezeiten verlängern und die Praxen weiter belasten könnten. Bereits in der Vergangenheit hatten medizinische Verbände vorgeschlagen, die Frist für die Vorlage einer Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung sogar auf den vierten oder fünften Krankheitstag zu verlängern, um unnötige Arzttermine zu vermeiden.
Nach Angaben der Kassenärztlichen Bundesvereinigung dauern mehr als ein Drittel der rund 116 Millionen Krankschreibungen in Deutschland höchstens drei Tage. Aus Sicht der Ärzte entstehen schon heute viele Arztbesuche ausschließlich für die Ausstellung einer Bescheinigung. Mit einer Attestpflicht ab dem ersten Krankheitstag könnte diese Zahl weiter steigen.
Auch die aktuellen Daten der Krankenkassen zeigen, dass der Krankenstand weiterhin hoch ist. Beschäftigte fehlten im vergangenen Jahr durchschnittlich rund 19,5 Kalendertage. Zu den häufigsten Ursachen gehörten Atemwegserkrankungen, psychische Erkrankungen sowie Rückenbeschwerden. Die Krankenkassen weisen außerdem darauf hin, dass seit der Einführung der elektronischen Übermittlung von Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen mehr Krankmeldungen vollständig erfasst werden, was ebenfalls zu höheren Zahlen beiträgt.
Die geplante Reform stößt auf unterschiedliche Reaktionen. Arbeitgeberverbände begrüßen die strengeren Regeln und sehen darin einen wichtigen Schritt zur Senkung der Fehlzeiten. Vertreter aus dem Gesundheitsbereich warnen hingegen vor einer zusätzlichen Belastung der Arztpraxen und befürchten längere Wartezeiten für Patienten. Über die endgültige Ausgestaltung der neuen Regelungen wird nun im weiteren Gesetzgebungsverfahren entschieden.
