Der Renten und Pensionen Vergleich in Deutschland zeigt große Unterschiede bei den Zahlungen im Alter. Eine neue Auswertung der Wissenschaftlichen Dienste des Bundestags zeigt deutliche Abstände zwischen gesetzlichen Renten und Beamtenpensionen. Die Zahlen sorgen erneut für eine Debatte über die Altersversorgung.
Ende 2024 erhielten rund 20 Millionen Altersrentnerinnen und Altersrentner im Durchschnitt 1.154 Euro pro Monat. Die rund 1,4 Millionen Pensionäre des öffentlichen Dienstes bekamen Anfang 2025 ein durchschnittliches Ruhegehalt von 3.416 Euro brutto monatlich.
Die Experten des Bundestags weisen jedoch darauf hin, dass beide Systeme kaum direkt vergleichbar sind. Die gesetzliche Rentenversicherung und die Beamtenversorgung folgen unterschiedlichen Regeln und haben verschiedene Grundlagen.
Die neue Übersicht entstand auf Anfrage der Linken-Rentenexpertin Sarah Vollath. Sie wollte zeigen, wie stark sich die Altersleistungen von Beschäftigten und Beamten unterscheiden.
Nach den Zahlen erhalten etwa 60 Prozent der ehemaligen Beamten und Richter mindestens 3.000 Euro brutto Ruhegehalt im Monat. Rund 111.000 Personen bekommen sogar mehr als 5.000 Euro brutto monatlich.
Nur ein kleiner Teil der ehemaligen Beamten erhält weniger hohe Beträge. Etwa 7 Prozent liegen bei einem Ruhegehalt von höchstens 2.000 Euro im Monat.
Bei gesetzlichen Renten sieht die Verteilung anders aus. Rund 37 Prozent der Altersrenten liegen unter 900 Euro monatlich. Die größte Gruppe erhält zwischen 900 und 1.200 Euro. Rund 3,2 Millionen Menschen fallen in diesen Bereich.
Weitere Gruppen erhalten zwischen 1.200 und 1.500 Euro oder zwischen 1.500 und 1.800 Euro pro Monat. Etwa 17 Prozent der Rentnerinnen und Rentner bekommen mehr als 1.800 Euro.
Die Rentenwerte enthalten bereits Abzüge für Kranken- und Pflegeversicherung. Die Pensionen werden dagegen als Bruttobeträge vor Steuern und eigenen Beiträgen angegeben.
Die Wissenschaftlichen Dienste des Bundestags betonen, dass ein direkter Vergleich schwierig ist. Die beiden Altersmodelle beruhen auf unterschiedlichen Prinzipien.
Beamte haben meist eine lange und durchgehende Beschäftigungszeit im öffentlichen Dienst. Dadurch entstehen höhere Ansprüche. Viele gesetzlich Versicherte haben dagegen unterschiedliche Arbeitswege mit Teilzeit, Unterbrechungen oder geringeren Einkommen.
Nach Ansicht der Experten führen diese verschiedenen Lebensläufe zu niedrigeren Durchschnittsrenten. Die Beamtenversorgung gilt als steuerfinanziertes System. Die gesetzliche Rentenversicherung basiert dagegen auf Beiträgen und einem Solidarmodell.
Auch zusätzliche Einkommen von Menschen mit niedrigen Renten werden bei der Berechnung nicht berücksichtigt. Dadurch zeigt der Vergleich nur die jeweiligen Alterszahlungen und nicht die gesamte finanzielle Situation.
Die Linke kritisiert seit Jahren die Unterschiede zwischen Renten und Pensionen. Die Rentenexpertin Sarah Vollath bezeichnet die hohen Unterschiede als eine Frage der Gerechtigkeit.
Die Partei fordert eine sogenannte Erwerbstätigenversicherung. Dabei sollen nach ihrer Vorstellung alle Erwerbstätigen in ein gemeinsames System einzahlen. Dazu würden auch Beamtinnen und Beamte gehören.
Eine Rentenkommission der Bundesregierung hatte sich ebenfalls mit möglichen Reformen beschäftigt. Sie sprach sich für eine langfristige Perspektive einer Erwerbstätigenversicherung aus. Eine schnelle Einbeziehung von Beamten lehnte die Kommission jedoch ab.
Vollath berechnete außerdem, wie lange ein durchschnittlich verdienender Beschäftigter arbeiten müsste, um eine Rente in Höhe des durchschnittlichen Beamtenruhegehalts zu erreichen. Nach ihrer Rechnung wären dafür rund 80 Jahre notwendig.
Die Diskussion über Renten und Pensionen bleibt damit ein wichtiges Thema in Deutschland. Die Unterschiede zwischen den beiden Systemen dürften auch in Zukunft für politische Debatten sorgen.
