Ein deutsches Gericht hat im Fall des islamistischen Terrorangriffs in Bielefeld ein hartes Urteil gefällt. Der Täter wurde zu lebenslanger Haft verurteilt. Zusätzlich ordnete das Gericht Sicherungsverwahrung an. Damit gilt er auch nach der Haft als weiter gefährlich.
Das Urteil wurde vom Oberlandesgericht in Düsseldorf gesprochen. Der 36-jährige Syrer Mahmoud M. wurde wegen vierfachen versuchten Mordes schuldig gesprochen. Die Richter sahen eine besonders schwere Schuld als erwiesen an.
Nach Angaben des Gerichts handelte der Täter aus islamistisch-dschihadistischen Motiven. Die Tat sei geplant gewesen und diente klaren extremistischen Zielen. Der Vorsitzende Richter sagte, der Angeklagte habe keinerlei Mitgefühl für seine Opfer gezeigt.
Die Strafe entspricht der Höchststrafe im deutschen Rechtssystem. Sie wurde auch von der Bundesanwaltschaft gefordert. Neben der lebenslangen Haft wurde die Sicherungsverwahrung angeordnet, da weiterhin eine hohe Gefahr gesehen wird.
Der Angriff ereignete sich vor rund einem Jahr in Bielefeld. Opfer feierten in der Nacht vor einer Bar, als sie plötzlich mit einem Messer angegriffen wurden. Mehrere Menschen wurden dabei schwer verletzt und schwebten zeitweise in Lebensgefahr.
Zeugen berichteten vor Gericht von großen psychischen Belastungen. Viele Opfer leiden bis heute unter den Folgen der Tat. Die Ereignisse haben die Stadt und die lokale Gemeinschaft stark erschüttert.
Auch Fans des Fußballvereins Arminia Bielefeld waren unter den Anwesenden. Der Angriff löste deshalb auch in der Sport- und Fanszene große Betroffenheit aus.
Während der Tat soll der Angreifer religiöse Ausrufe gemacht haben. Nach dem Angriff floh er zunächst, nachdem er seine Waffe verloren hatte und auf Widerstand traf. Später wurde er in Heiligenhaus bei Düsseldorf festgenommen.
Die Ermittlungen ergaben laut Staatsanwaltschaft, dass der Mann bereits in Syrien Kontakte zur Terrororganisation Islamic State hatte. Er soll sich dort der Gruppe angeschlossen und Gewaltverbrechen begangen haben.
Berichten zufolge soll er sogar bereits vor seiner Ankunft in Deutschland an Tötungen beteiligt gewesen sein. Außerdem soll er ein Treueversprechen an die Organisation abgelegt haben.
Vor dem Angriff in Bielefeld soll er ein Bekennungsvideo vorbereitet und an einen Kontakt geschickt haben. Auch Symbole der Organisation sollen bei ihm gefunden worden sein. Die Ermittler sehen darin klare Hinweise auf einen geplanten Terrorakt.
Im Prozess gestand der Angeklagte Teile der Tat gegenüber Psychologen. Er machte im Verfahren auch eigene Angaben zu seiner Vergangenheit. Einige Details blieben jedoch umstritten.
Ein psychiatrischer Gutachter kam zu dem Ergebnis, dass der Mann stark radikalisiert sei. Die extremistische Ideologie sei fest in seiner Persönlichkeit verankert. Zudem sei er aggressiv, intolerant und gewaltbereit.
Der Gutachter berichtete auch von einer Verschlechterung seines Zustands in Deutschland. Probleme mit Arbeit, Sprache und Integration hätten seine Lage zusätzlich belastet. Ein Deradikalisierungsprogramm habe er abgelehnt.
Die Verteidigung verwies auf eine schwierige Kindheit und psychische Erkrankungen. Dennoch folgte das Gericht dieser Argumentation nicht. Die Richter betonten die hohe Gefährlichkeit des Täters.
Das Urteil ist noch nicht endgültig, kann aber angefochten werden. Für die Opfer bedeutet die Entscheidung ein wichtiges Signal der Gerechtigkeit, auch wenn die psychischen Folgen der Tat bleiben.
