Das Oberlandesgericht München hat ein irakisches Ehepaar wegen schwerer Verbrechen an zwei jesidischen Mädchen verurteilt. Der Mann erhielt eine lebenslange Freiheitsstrafe. Die Frau wurde zu einer Jugendstrafe von neun Jahren und sechs Monaten verurteilt.
Das Gericht sah es als erwiesen an, dass das Paar die Mädchen als Sklavinnen des Islamischen Staates (IS) hielt und ausbeutete. Die Urteile umfassen unter anderem Vorwürfe wegen Völkermordes, Kriegsverbrechen, Verbrechen gegen die Menschlichkeit sowie schwerer Verbrechen gegen Kinder.
Im Mittelpunkt des Verfahrens standen Taten, die sich vor etwa acht Jahren in einem Lehmhaus am Rand der syrischen Wüste ereignet haben sollen. Nach Ansicht des Gerichts wurden die beiden jesidischen Mädchen vom IS verschleppt und in die Gewalt des Ehepaares gebracht.
Der Vorsitzende Richter erklärte, dass Völkermord nicht nur durch Tötungen erfüllt werden könne. Auch die gewaltsame Entfernung eines Kindes aus seiner Gemeinschaft und die Überführung in eine andere Gruppe könne diesen Straftatbestand erfüllen.
Eine der Betroffenen war erst zwölf Jahre alt, als ihre Leidenszeit begann. Nach ihrer Verschleppung durch den IS lebte sie zunächst in einem Flüchtlingslager im Nordirak, bevor sie als Nebenklägerin vor Gericht aussagte.
Sie berichtete von schweren Erlebnissen während ihrer Gefangenschaft. Nach den Feststellungen des Gerichts musste sie im Haushalt des Ehepaares arbeiten und wurde dort Opfer schwerer Gewalt. Die Richter bewerteten ihre Aussagen als glaubwürdig und wichtig für die Aufklärung des Falls.
Das Gericht geht davon aus, dass die Angeklagte das Mädchen in den Haushalt holte, damit ihr Mann keine weitere Ehefrau suchte. Nach der Einschätzung der Richter wurde das Kind dadurch Teil eines Systems, in dem der IS Menschen aus der jesidischen Gemeinschaft versklavte.
Der Fall steht im Zusammenhang mit dem Angriff des Islamischen Staates auf die Jesiden im Nordirak im August 2014. Die Terrororganisation griff damals die Region um das Sindschar-Gebirge an. Ziel war es nach Einschätzung internationaler Ermittler, die jesidische Gemeinschaft zu zerstören.
Viele Jesiden wurden getötet, verschleppt oder zur Flucht gezwungen. Zahlreiche Frauen und Mädchen wurden versklavt und Opfer schwerer Verbrechen. Männer, die sich nicht dem IS anschließen wollten, wurden ebenfalls verfolgt und ermordet.
Internationale Ermittler sammelten in den vergangenen Jahren Beweise für diese Verbrechen. Dabei wurden auch zahlreiche Massengräber gefunden und untersucht. Die Dokumentation dieser Taten soll helfen, die Verantwortlichen juristisch zur Rechenschaft zu ziehen.
Während des Prozesses zeigte die angeklagte Frau nach Angaben eines Gutachters Reue. Sie entschuldigte sich am Ende des Verfahrens für ihr Verhalten. Ihr Ehemann äußerte sich nicht zu den Vorwürfen.
Die Anklage bezeichnete die Taten als besonders schwere Verbrechen gegen die Menschlichkeit. Nach ihrer Einschätzung dienten die Handlungen des Ehepaares den Zielen des IS, die religiöse Identität der Jesiden zu zerstören.
Der Vorsitzende Richter erklärte, dass das Urteil auch zur historischen Aufarbeitung beitragen solle. Für die jesidischen Opfer könne der Prozess ein Zeichen sein, dass ihre Erfahrungen anerkannt werden.
Das Verfahren gilt als weiterer wichtiger Schritt bei der Aufarbeitung der Verbrechen des Islamischen Staates. Es zeigt, dass schwere Menschenrechtsverletzungen auch Jahre nach den Taten juristisch verfolgt werden können.
