Seit 2021 haben mehr als 50.000 Menschen die deutsche Staatsbürgerschaft im Rahmen der NS-Wiedergutmachung erhalten. Die Daten stammen aus einer Antwort des Bundesinnenministeriums auf eine Anfrage des Bundestagsabgeordneten Ferat Kocak. Die Zahlen zeigen, wie stark dieser Weg der Einbürgerung genutzt wird und wie viele Menschen noch auf Entscheidungen warten.
Insgesamt wurden zwischen Anfang 2021 und Ende März dieses Jahres 101.180 Anträge gestellt. Zuständig ist das Bundesverwaltungsamt. Im gleichen Zeitraum erhielten 52.180 Menschen die deutsche Staatsbürgerschaft. Nur sehr wenige Anträge wurden abgelehnt. Die hohe Zahl der offenen Verfahren deutet auf lange Bearbeitungszeiten hin.
Die sogenannte NS-Wiedergutmachung Einbürgerung wurde durch eine Gesetzesänderung im Jahr 2021 erweitert. Sie richtet sich an Menschen, die zwischen 1933 und 1945 durch das NS-Regime ihre deutsche Staatsangehörigkeit verloren haben oder nie bekommen konnten. Auch ihre Nachkommen können einen Antrag stellen. Grundlage ist eine Regelung im Staatsangehörigkeitsrecht, die den Zugang zum deutschen Pass erleichtert.
Viele der Betroffenen sind Jüdinnen und Juden oder gehören anderen verfolgten Gruppen an. Sie oder ihre Familien mussten Deutschland während der NS-Zeit verlassen. Einige verloren ihre Staatsangehörigkeit durch politische oder rassistische Gesetze. Andere wurden systematisch ausgeschlossen. Die heutige Regelung soll dieses Unrecht ausgleichen.
Im Vergleich zur normalen Einbürgerung gelten hier weniger strenge Regeln. Antragsteller müssen zum Beispiel keine deutschen Sprachtests bestehen. Auch andere Anforderungen, die bei einer normalen Einbürgerung üblich sind, entfallen oft. Der Staat geht davon aus, dass der Verlust der Staatsangehörigkeit ohne eigenes Verschulden passiert ist.
Trotz der erleichterten Regeln ist der Prozess oft schwierig. Viele Antragsteller leben im Ausland und müssen alte Dokumente finden. Diese Unterlagen sind oft schwer zu beschaffen. Sie müssen übersetzt und offiziell bestätigt werden. Das kostet Zeit und Geld. Deshalb dauern viele Verfahren lange.
Die Zahlen zeigen auch, dass die Nachfrage in den letzten Jahren gestiegen ist. Besonders viele Anträge gingen 2024 und 2025 ein. Allein im Jahr 2024 wurden mehr als 14.000 Anträge nach Artikel 116 Grundgesetz gestellt. Zusätzlich kamen rund 15.500 Anträge über die erweiterte Regelung hinzu. Im Jahr 2022 waren es insgesamt nur rund 10.500 Anträge. In den ersten drei Monaten dieses Jahres wurden bereits etwa 5.900 Anträge gezählt.
Viele Antragsteller leben heute in anderen Ländern. Häufig kommen sie aus Israel und dem United Kingdom. Besonders Großbritannien spielte nach dem Zweiten Weltkrieg eine wichtige Rolle als Zufluchtsort für NS-Verfolgte. Viele Kinder wurden damals mit sogenannten Kindertransporten in Sicherheit gebracht. Viele von ihnen sahen ihre Eltern nie wieder.
Ein Teil der neuen Einbürgerungen hängt auch mit aktuellen politischen Entwicklungen zusammen. Einige Nachkommen von NS-Verfolgten entscheiden sich heute bewusst für die deutsche Staatsbürgerschaft. In manchen Fällen spielt auch der Brexit eine Rolle, da sich der rechtliche Status in Europa für britische Bürger verändert hat.
Die Bundesregierung betont, dass die hohe Zahl der bewilligten Anträge zeigt, dass die Regelung gut funktioniert. Sie sagt, dass die Interessen der Betroffenen weitgehend berücksichtigt werden. Gleichzeitig wird aber auch deutlich, dass viele Verfahren lange dauern und die Behörden stark belastet sind.
Kritik kommt vor allem von politischer Seite. Ferat Kocak fordert mehr Tempo bei der Bearbeitung. Er sagt, dass NS-Unrecht nicht verjähre und daher schnelle Hilfe nötig sei. Nach seiner Ansicht braucht es mehr Personal und einfachere Abläufe. Nur so könne man den Menschen schneller Gerechtigkeit geben.
Auch Experten sehen Handlungsbedarf. Die große Zahl der Anträge und die lange Bearbeitungszeit zeigen, dass das System an seine Grenzen kommt. Viele Betroffene warten Jahre auf eine Entscheidung. Für ältere Antragsteller ist das besonders schwierig.
Trotz der Kritik bleibt die Grundrichtung der Regelung klar. Der deutsche Staat will historisches Unrecht anerkennen und ausgleichen. Die NS-Wiedergutmachung Einbürgerung ist dafür ein wichtiges Instrument. Die aktuellen Zahlen zeigen, dass viele Menschen diesen Weg nutzen, um ihre Verbindung zu Deutschland wiederherzustellen.
